AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Einkauf von Dienst- und Werkleistungen der fuehr systworks GmbH

(Stand 11.04.2023)

§ 1 Grundsätze

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rahmenbedingungen für den Einkauf von Dienst- und Werkleistungen durch die fuehr systworksGmbH, im Folgenden Auftraggeberin genannt.

(2) Die konkreten Modalitäten des jeweiligen Auftrags werden mittels eines von der Auftragnehmerin abgegebenen Angebots bzw. einer vom Auftraggeber aufgegebenen Bestellung vereinbart.

§ 2 Erbringung der Leistung

(1) Die Auftragnehmerin wird die Leistungen eigenverantwortlich, vollständig und auftragsgemäß erbringen. Dies gilt auch für die von der Auftragnehmerin eingesetzten eigenen Mitarbeiter oder Subunternehmer.

(2) Sämtliche für den jeweiligen Auftrag notwendigen Aufwendungen wird die Auftragnehmerin – sofern keine rechtlichen oder tatsächlichen Gründe dagegenstehen – selbst und auf eigene Rechnung tätigen und somit für die Realisierung des Auftrags grundsätzlich eigene Arbeitsmittel und ggf. eigene Mitarbeiter oder Subunternehmer einsetzen.

§ 3 Vergütung bei Dienstleistungen

(1) Die Auftragnehmerin erhält für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die im Rahmen des jeweiligen Angebots bzw. der jeweiligen Bestellung vereinbart wird. Mit der Vergütung sind  sämtliche der Auftragnehmerin im Rahmen des jeweiligen Auftrags entstehenden Kosten und Aufwendungen abgegolten, sofern im Angebot der Auftragnehmerin bzw. der Bestellung des Auftraggebers keine sonstigen Regelungen enthalten sind.

(2) Die Rechnungen der Auftragnehmerin sind innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung ohne Abzug vom Auftraggeber auszugleichen.

(3) Die Vergütung erfolgt zuzüglich Umsatzsteuer, falls gesetzlich vorgeschrieben. Diese ist auf der Rechnung offen auszuweisen.

§ 4 Übergabe, Abnahme und Vergütung bei Werkleistungen

(1) Ausschließlich für den Fall, dass die Auftragnehmerin Werkleistungen gemäß §§ 631 ff BGB erbringt, wird die Auftragnehmerin dem Auftraggeber die Fertigstellung von vereinbarten Teilleistungen und der Gesamtleistung jeweils unverzüglich anzeigen.

(2) Der Auftraggeber wird die Leistung unverzüglich prüfen. Sie gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber der Auftragnehmerin nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Anzeige der Fertigstellung in Textform die von ihm festgestellten Mängel mitteilt. In diesem Fall wird der Auftraggeber der Auftragnehmerin eine Nachfrist zur Mängelbeseitigung setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, die Nachbesserung durch den Auftragnehmer abzulehnen und auf Kosten der Auftragnehmerin die Ersatzvornahme durchzuführen.

(3) Die Vergütung erfolgt nach Abnahme der Leistung bzw. Teilleistung. Abschlagszahlungen können vereinbart werden.

(4) Für etwaige Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegenüber der Auftragnehmerin gelten ‑‑ so weit in der Bestellung bzw. dem Angebot nicht anders vereinbart ‑ die gesetzlichen Regelungen.

§ 5 Verschwiegenheitspflicht

(1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich über alle ihr während ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekanntwerdenden Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse und über alle ihr bekannt gewordenen Herstellungsverfahren und sonstigen geschäftlichen bzw. betrieblichen Tatsachen auch nach Beendigung des jeweiligen Auftrags Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt insbesondere für im Rahmen der Tätigkeit durch die Projektteilnehmer angefertigte Software und dessen Quellcode.

(2) Sofern die Auftragnehmerin eigene Mitarbeiter oder Subunternehmer einsetzt, hat sie diese auf die Bestimmungen des Absatzes 1 zu verpflichten.

§ 6 Aufbewahrung und Rückgabe der Unterlagen

(1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle ihr zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren; insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht unbefugt Einsicht nehmen können. Die zur Verfugung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des jeweiligen Auftrags auf Anforderung. nach Beendigung des jeweiligen Auftrags unverzüglich und unaufgefordert dem Auftraggeber zurückzugeben.

(2) Die Bestimmungen des Abs. 1 gelten auch für die von der Auftragnehmerin eingesetzten Mitarbeiter bzw. beauftragten Subunternehmer.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

(1) Die Auftragnehmerin ist verpflichtet die vereinbarte Leistung fachgerecht und mit Sorgfalt zu erbringen.

(2) Für Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten durch die Auftragnehmerin oder deren Mitarbeiter bzw. beauftragten Subunternehmer entstehen, haftet die Auftragnehmerin bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

§ 8 Datenschutz

(1) Auftragnehmerin und Auftraggeber verpflichten sich zur Wahrung des Datengeheimnisses gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Es ist ihnen bekannt, dass es untersagt ist, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekanntzugeben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen.

(2) Die Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin wird dem Auftraggeber in einem gesonderten Dokument bekanntgegeben/ist unter (LINK XXX) abrufbar.

(3) Auftragnehmerin und Auftraggeber werden auch sämtliche ihrer Mitarbeiter und beauftragten Subunternehmer auf das Datengeheimnis schriftlich verpflichten.

(4) Sofern im Rahmen des jeweiligen Auftrags geschützte personenbezogene Daten verarbeitet werden, schließen Auftraggeber und Auftragnehmerin eine separate Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung.

§ 9 Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)

(1) Die Auftragnehmerin versichert dem Auftraggeber für die von ihr als Arbeitnehmer eingesetzten Mitarbeiter die Vorschriften des MiLoG einzuhalten.

(2) Soweit der Auftraggeber wegen Verstoßes der Auftragnehmerin gegen die Vorschriften des MiLoG haftbar gemacht wird, stellt die Auftragnehmerin den Auftraggeber von dem insoweit entstehenden finanziellen Schaden frei.

§ 10 Allgemeine Bestimmungen

(1) Die Auftragnehmerin hat das Recht, diese AGB einseitig zu ändern. In einem solchen Fall wird die Auftragnehmerin dem Auftraggeber von diesen Änderungen in Kenntnis setzen und ihm ein sechswöchiges Widerspruchsrecht einräumen. Widerspricht der Auftraggeber innerhalb dieser Frist nicht, gelten für ihn die neuen geänderten AGB. Ausgeschlossen vom Recht der einseitigen Änderung dieser AGB sind Regelungen der maßgeblichen Hauptleistungspflichten und -rechte.

(2) Änderungen der AGB und der Bestellung bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.

(3) Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist grundsätzlich ausgeschlossen, kann jedoch im Rahmen des jeweiligen Angebots bzw. der jeweiligen Bestellung individuell vereinbart werden.

(4) Diese AGB sowie die darauf basierenden Angebote bzw. Bestellungen unterliegen ausschließlich und unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und den Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(5) Als Gerichtsstand gilt – soweit zulässig – Pliening.